Background Image
Previous Page  9 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 9 / 44 Next Page
Page Background

9

Einführend eine Erklärung zu den gesetzlichen Entwurfskategkorien,

für die Prowake-Boote freigegeben sind.

*ENTWURFSKATEGORIEN für die

nachfolgenden Schlauchboots-Typen

Entwurfskategorie

Windstärke (Beaufort-Skala)

Signifikante Wellenhöhe (H 1/3, Meter)

A — „Hochsee“ über 8 über 4 m

B — „Außerhalb von Küstengewässern“ bis einschließlich 8 bis einschließlich 4 m

C — „Küstennahe Gewässer“ bis einschließlich 6 bis einschließlich 2 m

D — „Geschützte Gewässer“ bis einschließlich 4 bis einschließlich 0,3 m

Begriffsbestimmungen:

A. HOCHSEE:

Entworfen für ausgedehnte Fahrten, bei denen Wetterverhältnisse

mit einer Windstärke über 8 (Beaufort-Skala) und

signifikanten Wellenhöhen über

4 m auftreten können und die diese Boote weitgehend aus eigener Kraft bestehen

können, jedoch ausschließlich extremer Wetterverhältnisse.

B. AUSSERHALB VON KÜSTENGEWÄSSERN:

Ausgelegt für

Fahrten außerhalb von Küstengewässern, bei denen Wetterverhältnisse

mit einer Windstärke bis einschließlich 8 und Wellenhöhen bis

einschließlich 4 m auftreten können.

C. KÜSTENNAHE GEWÄSSER:

Ausgelegt für Fahrten in küstennahen

Gewässern,großen Buchten, Flußmündungen, Seen und Flüssen, bei denen

Wetterverhältnisse mit einer Windstärke bis einschließlich 6 und Wellenhöhen

bis einschließlich 2 m auftreten können.

D. GESCHÜTZTE GEWÄSSER:

Entworfen für Fahrten in geschützten

küstennahen Gewässern, kleinen Buchten, auf kleinen Seen, schmalen

Flüssen und Kanälen, bei denen Wetterverhältnisse mit einer Windstärke

bis einschließlich 4 und signifikanten Wellenhöhen bis einschließlich

0,3 m und gelegentlich Wellenhöhen von höchstens 0,5 m, beispielsweise

aufgrund vorbeifahrender Schiffe, auftreten können.

Boote der jeweiligen Kategorie müssen so entworfen und gebaut sein,

dass sie der Beanspruchung nach diesen Parametern hinsichtlich Stabilität,

Auftrieb und anderen einschlägigen grundlegenden Anforderungen gemäß

Anhang I standhalten und dass sie eine gute Manövrierfähigkeit haben.